Welche der Aussagen zur Reaktion auf Cybermobbing und Mobbing sind zutreffend?
Die/der ArbeitgeberIn kann TäterInnen abmahnen oder sogar kündigen, weil sie gegen ihren Arbeitsvertrag verstoßen.
Die Polizei kann nicht eingeschaltet werden, da Cybermobbing und Mobbing strafrechtlich nicht verfolgt werden können.
Betroffene können sich an den Personal- oder Betriebsrat und an externe Beratungsstellen wenden.
Das Internet vergisst nie – eine Beweissicherung ist daher überflüssig.
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